Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge. Sie kommen auch immer dann zur Anwendung, wenn der Besteller unter Bezugnahme auf seine Bedingungen Aufträge erteilt, Kaufanträge gestellt oder Annahmen erklärt hat. In jedem Fall bedeutet die Annahme oder der Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren, daß nur unsere Bedingungen Vertragsinhalt geworden sind.

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteiligen Erklärungen enthalten. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Das gilt auch für durch Vertreter abgeschlossene Verkäufe. Ergänzungen, Abänderungen, mündliche Nebenabreden oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Als Auftragsbestätigung gilt unsere Anzahlungsrechnung

Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. Technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Konstruktions- oder Materialabweichungen behalten wir uns vor.

Für den Fall, daß sich unsere Herstellungskosten durch unerwartete Lohn- und/oder Gehaltserhöhungen oder durch Erhöhung der Preise für das von uns benötigte Material um mindestens 5% erhöhen oder uns behördlich und gesetzlich gewährte Boni oder Zuschüsse durch obrigkeitlichen Akt entzogen oder gekürzt werden, sind wir berechtigt, den Kaufpreis verhältnismäßig zu erhöhen. Bis zu 10% der Menge des jeweils bestellten Artikels sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt. Die Lieferfristen sind von uns unverbindlich und annähernd angegeben. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle von durch uns nicht zu vertretenden Ereignissen, wozu auch Streik und Aussperrungen, Strom- und Wasserausfall, Ausfall von Lieferungen unserer Zulieferanten, Brand, Krieg, Naturereignisse und Transportschwierigkeiten zählen, soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung und Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dasselbe gilt auch, wenn die Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges entstehen. Kommen wir aus anderen Gründen mit der Lieferung in Verzug, muß der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen bewilligen. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist 7 Tage. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferungsfrist gesetzt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an welchem uns die eingeschriebene Mitteilung des Käufers zugeht. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches oder einer Verzugsstrafe sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt entbindet uns ganz oder teilweise vom Vertrag. Unter diesen Voraussetzungen sind wir jedenfalls auch zur entsprechenden Erstreckung der Lieferfristen ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, im Falle ungenügender Rohstoffversorgung durch die Vorlieferanten die bestätigte Menge zu reduzieren und im Falle von unvohergesehenen Preiserhöhungen den bestätigten Kaufpreis zu erhöhen.

Beanstandungen der gelieferten Ware sind binnen 14 Tagen nach deren Empfang vorzubringen. Geheime Mängel können längstens innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware gerügt werden. Weisen die von uns gelieferten Waren Mängel oder Fehler auf, so kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung des geschlossenen Kaufvertrages oder Lieferung der bestellten Waren in fehler- und mangelfreiem Zustand verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen mangel- oder fehlerhaft gelieferter Waren ist ebenso ausgeschlossen wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von uns gezeigtem fahrlässigen Fehlverhaltens, das im Zusammenhang mit der Erfüllung der Bestellung steht. Für Folgeschäden treten wir in keinem Fall ein. Werden Waren an Kaufleute geliefert, so gelten sie als genehmigt, wenn der Käufer Qualität und Quantität oder Fehler nicht unverzüglich schriftlich rügt. Artikel und Qualitätsangaben, technische und kaufmännische Beschreibungen tragen nicht den Charakter einer zugesicherten Eigenschaft. Eigenschaften der Ware gelten nur dan als zugesichert, wenn die Eigenschaft ausdrücklich mit "zugesichert" bezeichnet ist.

Unsere Artikel sind alle vor weiterer Verwendung und Verarbeitung zu prüfen. Insbesondere sind die diversen Waschverfahren und Trocknungsarten, die zusammen mit den fertigen Konfektionsteilen und unseren Artikeln durchgeführt werden, in bezug auf die Verwendung unserer Artikel vorher zu testen. Dabei ist unter anderem zu beachten, daß Bekleidungsaccessoires aus kupferhaltigen Materialien in Ausnahmefällen zu Farbveränderungen an Textilien führen können. Dies gilt auch für diverse Trocknungsverfahren. Für alle Veränderungen oder Beschädigungen, die aufgrund chemischer Reaktionen und diverser Wasch- und Trocknungsverfahren in der Verwendungskette entstehen können, kann keine Gewährleistung oder sonstige Haftung übernommen werden. Im Veredelungsverfahren Stick, Druck oder Plott sind nur Annäherungswerte an Muster und Pantone-Farbvorgaben möglich.

Hinweis: Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Produktion mit Stoffen aus untersch. Zulieferungen, sowie auch bei Nachbestellungen, Farbabweichungen möglich sind! Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie bezüglich Farbechtheit und Waschbeständigkeit. Für Produkte, die aus Lager- bzw. Saisonwaren gefertigt werden, können wir eine Nachlieferung nicht garantieren

Stellt uns ein Kunde Muster, Zeichnungen, Werkzeuge oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, so haften wir für ihren Verlust oder ihre Beschädigung nur dann, wenn uns der Kunde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Haben wir zur Sicherung der Muster, Zeichnungen und Werkzeuge eine Versicherung abgeschlossen, so haften wir nur insoweit und in dem Umfang, als die Versicherung den eingetretenen Schaden deckt. Steht unserem Kunden das Recht zu, uns wegen des Verlustes oder der Beschädigung der Gegenstände in Anspruch zu nehmen, so beschränkt sich die Haftung auf den eingetretenen unmittelbaren Schaden; ein Ersatz der idellen Schadens ist ausgeschlossen.

Stellen wir einem Vertragskontrahenten Werkzeuge, Zeichnungen, Muster oder sonstige Unterlagen zur Erledigung eines erteilten Auftrages oder aus sonstigen geschäftlichen Verbindungen zur Verfügung, so verbleiben diese in unserem Eigentum und zwar auch dann, wenn sie anteilsmäßig berechnet und bezahlt sind.

Verpfändungen oder Sichererungsübereignungen zu Gunsten Dritter sind ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gegen den Besteller gerichteten Forderungen unser Eigentum, auch wenn sie durch den Käufer verarbeitet oder sonstwie verändert wird. Der Besteller darf die Ware nur im regulären Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Werden die Waren verarbeitet, so erwerben wir anteiliges Eigentum an den entstandenen Sachen. Veräußert der Besteller die gelieferten Waren -gleich in welchem Zustand- , so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherungen in Höhe des Wertes der von uns erbrachten Leistungen ab. Die Abtretung ist solange wirksam bis unsere sämtlichen gegen den Besteller gerichteten Forderungen erfüllt sind. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns die Namen und Anschriften seiner Abnehmer bekanntzugeben. Verliert der vorstehende Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen unserer Waren ins Ausland oder verliert der Eigentumsvorbehalt aus sonstigen Gründen seine Gültigkeit, so verpflichtet sich der Besteller, uns unverzüglich eine Sicherung an den gelieferten Gegenständen oder eine Sicherheit in sonstiger Form für unsere Forderugen zu gewähren, die nach dem Recht des Bestellers gültig sind und die dem nach dem deutschen Recht vereinbarten Eigentumsvorbehalt gleichkommt oder nach dem Recht des Bestellerlandes wirtschaftlich dem deutschen Eigentumsvorbehalt gleichzusetzen ist.

Abweichend von zuvor getroffenen Vereinbarungen werden bei Zahlungsverzug, vergeblicher Scheckvorlage oder Wechselprotest alle unsere gegen den Käufer gerichteten Forderungen sofort fällig; die Auslieferung bereits bestellter Ware können wir von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen i.H.v. mindestens 1% pro angefangenem Monat an den Verkäufer zu entrichten. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle uns durch den Verzug entstandenen Kosten zu ersetzen und Schäden auszugleichen. Dies gilt insbesondere für Kosten, die durch gerichtliche Verfahren sowie durch Inanspruchnahme von Anwälten hervorgerufen werden. Bei Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.

Gegen unsere Zahlungsansprüche ist die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.

Bei Abnahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Abnehmers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers vermuten lassen und die demgemäß die Durchsetzung unserer Ansprüche gefährden, sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheiten zu verlangen und noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten. Dies entbindet den Abnehmer nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den von uns bereits erbrachten Teillieferungen oder Teilleistungen.

Hinweis: Bei der Auftragserteilung hat der Auftraggeber  50% des Brutto Auftragswertes als Vorkasse zu entrichten.  Der Auftraggeber verpflichtet sich zu dieser 50% Zahlung und nur schriftliche Vereinbarungen entbinden von dieser Anzahlungspflicht! Die restlichen 50% sind direkt bei Warenerhalt fällig!

Unsere Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsbeziehungen im In- und Ausland anzuwenden. Im übrigen kommt für die im Inland geführten Verfahren ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Alle im Ausland geführten Rechtsstreitigkeiten sind von den zuständigen ausländischen Gerichten auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen zu beurteilen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten bei vertraglichen Beziehungen mit Kunden, die keine Kaufleute sind nur insoweit, als die Bestimmungen des AGB-Gesetzes vom 09.12.1976 entgegenstehen. Erfüllungsort ist Berlin. Berlin wird als Gerichtsstand auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren vereinbart. Hat der Besteller Geschäfts- und/oder Wohnsitz im Ausland, so sind wir berechtigt, einen gegen ihn gerichteten Rechtsstreit an dem für ihn zuständigen ausländischen Gericht anhängig zu machen. Will ein ausländischer Kunde einen gegen uns gerichteten Rechtsstreit führen, so sind nur die Gerichte in Berlin zuständig. Sollte eine Bestimmung unsere Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.